Volle Kostentransparenz

Die Kosten

Die Notwendigkeit einer Pflegekraft ist oftmals von der Sorge begleitet, ob die Pflege auch finanziell stemmbar ist. Wir sorgen für volle Kostentransparenz.

Beispielrechnung für 28 Tage
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Sie haben noch keine Pflegestufe 3? Ab Pflegestufe 3 steht Ihnen eine zusätzliche Förderung von 800 € für die 24-Stunden-Betreuung zu. Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der erneuten Einstufung – unverbindlich und kostenlos.

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Betreuungskosten Pflegekräfte 0,00 €
Fahrtkostenpauschale 400,00 €
Servicepauschale 200,00 €
Zwischensumme 0,00 €
abzgl. Pflegegeld 0,00 €
Eigenleistung bei 28 Tagen 0,00 €
⚠️ Wichtiger Hinweis Die Sozialversicherung für die Pflegekräfte ist in dieser Rechnung nicht enthalten. Der Mindestbeitrag beträgt ca. 170 € pro Monat.

Förderung: Die 800 € Förderung steht nur bei einem Nettoeinkommen von maximal 2.500 € pro Monat der pflegebedürftigen Person zur Verfügung.
ℹ️ Einmalige Vermittlungsgebühr: Bei erstmaliger Vermittlung einer Betreuungskraft fällt eine einmalige Gebühr von 200,00 € an. Diese ist nicht Teil der laufenden monatlichen Kosten.
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